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BGB § 2368 Testamentsvollstreckerzeugnis

BGB § 2368 Testamentsvollstreckerzeugnis

[ Auszug: (1) Einem Testamentsvollstrecker hat das Nachlassgericht auf Antrag ein Zeugnis über die Ernennung zu erteilen. Ist der Testamentsvollstrecker in der Verwaltu ... ]